Mit Photovoltaik überdachte Kundenstellplätze
Die ersten vier Bundesländer haben eine gesetzliche Pflicht für Photovoltaik auf Parkplätzen beschlossen, wenn für diese eine Baugenehmigung nach dem 01.01.2022 bzw. 01.01.2023 beantragt wurde. Danach sind dann meist um 60 % der Fläche mit Carports und Photovoltaik darauf zu überdachen.
Die Mindestanzahl an neuen Parkflächen mit dieser Pflicht beginnt, je nach Bundesland, ab 35, 50 oder 100 Stellplätzen. In einigen weiteren Bundesländern laufen Vorbereitungen für ähnliche Regelungen. Wann derartige Pflichten für Bestandsflächen kommen ist offen, in Schleswig-Holstein werden solche Pflichten für Parkplätze ab 70 Stellplätzen aktuell im Landtag diskutiert. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass weitere Bundesländer schon in Kürze folgen werden!
Und tatsächlich gibt es viele geeignete Flächen, die noch nicht hinreichend genutzt werden: In der Landwirtschaft werden sogar erste Äcker mit teildurchlässigen PV-Anlagen überdacht und so doppelt genutzt.
Warum also nicht bei Parkplätzen? Die Vorteile sprechen klar dafür:
Imagegewinn
Mit Photovoltaik überdachte, somit „beschirmte“ Parkplätze sind Kunden-Magnete:
Denn wer mag schon bei Hitze sein Auto in der Sonne abstellen, wenn es doch schattige Plätze gibt? Schattige Stellflächen sind schon heute stets als erstes belegt. Selbst die kleinsten Schatten von noch recht niedrigen Bäumen werden von Kunden bei Hitze für ein wenig Sonnenschutz genutzt.
Und bei widrigen Witterungsverhältnissen? Gerade dann kommen Kunden gerne einigermaßen „trockenen Fußes“ zur Einkaufsstätte und zurück zum Auto, und räumen die erworbenen Gütern geschützt ein.
Kostenreduzierung
Sofern noch keine oder zu wenige PV-Module auf dem Dach liegen, lassen sich mit einer solchen Lösung die Stromkosten im Objekt reduzieren: Eine mit eigenen PV-Modulen erzeugte Kilowattstunde liegt meist bei um die 8,5 Cent – und damit bei oft einem Drittel bis einem Viertel des zugekauften Stroms, je nach Vertrag und Region.

„Ladesäulen-Verordnung“
Ab 01.01.2025 gilt für Nicht-Wohngebäude bei mehr als 20 Stellplätzen, dass mindestens 1 Ladepunkt für Elektroautos vorhanden sein muss (lt. §10 GEIG). Lesen Sie Details zu den Auswirkungen der „Ladesäulen-Verordnung“ hier.
Kunden nutzen diese Lademöglichkeiten intensiv, wie bei den Vorreitern des Angebotes wie REWE, ALDI, Lidl etc. schon länger zu beobachten ist. Die Nachfrage nach solchen Services wird mit dem fortschreitenden Umstieg auf Elektromobilität durch die Kunden weiter zunehmen.
Mit PV-Anlagen auf den Stellplätzen braucht für ein solches Angebot nicht immer mehr teuer eingekaufter Strom genutzt werden.
Elegant und optisch attraktiv
Photovoltaik ist klobig und hässlich? — das stimmt längst nicht mehr!
Heute kommen lichtdurchlässige PV-Module (bifaziale PV-Module) optisch ausgesprochen „leicht“ und attraktiv daher. Und dabei sind sie inzwischen sogar ausgesprochen effizient (z.B: 450 Wp je Modul).
Fazit
PV-Anlagen auf Groß-Carportanlagen bieten eine sehr gute Möglichkeit, Marketing und Kostenvorteile zu kombinieren und positiv zu nutzen.
Überlassen Sie es nicht allein dem Lebensmittelhandel, mit „Tanken Sie Strom von der Sonne“ Kunden zu sich zu locken. Nutzen Sie rechtzeitig die Möglichkeit, sich als serviceorientierter Vorreiter mit diesem Thema zu profilieren!
Andere machen es vor, so wie dieses Einkaufszentrum in Frankreich, bei dem die entfernter gelegenen Kundenparkplätze komplett mit Photovoltaik-Modulen überdacht sind (bitte Drittanbieter-Inhalte (Google Maps) aktivieren):
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