Allgemeine Geschäftsbedingungen der ECONLUX GmbH
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäfte der ECONLUX GmbH, Welserstraße 5-7, 51149 Köln, vertreten durch die Geschäftsführung, (im Folgenden „ECONLUX“) mit den Vertragspartnern (im Nachfolgendem „Kunde“).
1.2 ECONLUX bietet Kunden (Verbrauchern und Unternehmern) die Möglichkeit Waren zu erwerben. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).
1.3 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Die jeweils gültige Fassung ist im Internet unter der Internetadresse www.zoomonster.com/agb einsehbar. Der Kunde hat dabei auch die Möglichkeit, die AGB auszudrucken oder zu speichern.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von ECONLUX anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
1.5 ECONLUX kann die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen auch mit Wirksamkeit für ein bestehendes Vertragsverhältnis ändern. Über Änderungen wird ECONLUX den Kunden mindestens 14 Werktage vor Inkrafttreten in Textform (Email) informieren. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisgabe der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die ECONLUX gesondert hinweisen. Sollte eine Änderung die Leistungen abändern oder vom Inhalt abweichen, muss die gewollte Anpassung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar sein.
1.6 ECONLUX kann ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Dem Kunden steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme das Recht zu, sich von dem Vertrag zu lösen.
1.7 Im Rahmen der Abwicklung des E-Commerce Shop-Systems und des Zahlungsverkehrs arbeitet ECONLUX arbeitsteilig mit dem Online-Zahlungsservice PayPal und PayPal Plus sowie mit dem Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) zusammen. Insoweit gelten ergänzend die jeweilig anwendbaren Nutzungsbedingungen.
2. Vertragsangebot und Vertragsschluss
2.1 Jedwede Präsentationen und sonstigen Leistungsbeschreibungen insbesondere unter dem Internetauftritt www.ZooMonster.com sind freibleibend.
2.2.1 Der volljährige (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) Kunde kann für die von ihm begehrte Leistung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben. Hierzu kann er nach der Eingabe der benötigten Mindestanmeldedaten:
o Vor- und Nachname,
o Geburtsdatum,
o Anschrift (Straße, Ort, Postleitzahl),
o Emailadresse und Telefonnummer,
o Zahlungsangaben (Überweisung, PayPal, PayPal Plus)
o Lieferungsart- und informationen,
durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben. Die erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
2.2.2 Zugunsten des Kunden besteht zudem die Möglichkeit sich auf www.ZooMonster.com als registrierter Kunde einen kostenfreien Account anzulegen. Mit der Anmeldung hat der Kunde für den Zugang zum Kundenbereich ein Passwort zu wählen. Das Passwort sollte aus einer alphanumerischen Kombination aus Zahlen und Buchstaben und mindestens 6 Zeichen bestehen. Der Kunde ist – unbeschadet von Punkt 2.8 der AGB – verpflichtet, das Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
2.3 Vor der Abgabe der Bestellungserklärung besteht für den Kunden die Möglichkeit sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, ändern bzw. zu korrigieren, um insbesondere Eingabefehler zu erkennen bzw. zu berichtigen (Bestellungsübersicht).
2.4 Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn ECONLUX das Angebot des Kunden vorbehaltlos angenommen hat oder mit den geschuldeten Erfüllungshandlungen (z.B. Zusendung der Ware) beginnt. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung.
2.5 Der Kunde erhält nach Aufgabe seines Vertragsangebotes eine technische Eingangsbestätigung in Textform (mittels E-Mailnachricht). Diese Angebotseingangsbestätigungsmitteilung stellt noch keine Annahmeerklärung nach 2.4 dar.
2.6 Die konkreten Bestelldaten (2.2) des Kunden werden bei ECONLUX gespeichert. Der Kunde kann über ein Kontaktformular (https://www.zoomonster.com/kontaktformular) mit dem Kundenservice von ECONLUX in Verbindung treten, um z.B. die Adresse oder Zahlungsart zu ändern.
2.7 Der Kunde erhält unverzüglich nach dem Vertragsschluss eine gesonderte Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (Emailnachricht), in welcher der Vertragsinhalt wiedergegeben wird.
2.8 ECONLUX sind unverzüglich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Gegenkontos, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden oder der für ihn vertretungsberechtigten Personen sowie bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (insb. Ansprechpartner). Unterlässt der Kunde die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.
3. Widerrufsrecht und Kostentragung
3.1 Verbrauchern (vgl. Punkt 1.2 Satz 2) steht es frei, die Vertragserklärung nach den in der Widerrufsbelehrung niedergelegten Bedingungen vgl. 3.3 (bzw. einsehbar unter https://www.zoomonster.com/widerrufsbelehrung) zu widerrufen.
3.2 Im Falle des Widerrufs hat der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
3.3 Widerrufsbelehrung
3.4 Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, nicht für die von § 312g Absatz 2 Nr. 1- 13, Abs. 3 BGB.
4. Preise, Lieferung, Versandkosten und Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise und Lieferbedingungen für Unternehmer (vgl. 1.2 Satz 3) von ECONLUX „ex works“ Sitz von ECONLUX als Auftragnehmer (EXW nach Incoterms 2010) ohne Verpackung. Sofern ECONLUX mit dem Kunden hiervon abweichend die Lieferung der Ware(n) vereinbart hat, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe an den ersten Beförderer auf den Kunden über.
4.2 Lieferfristen an Kunden, die Unternehmer (vgl. 1.2 Satz 3) sind, sind für ECONLUX nur verbindlich, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Der Eintritt des Verzuges von ECONLUX gegenüber dem Kunden bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Kunde sich verpflichtet ECONLUX zunächst zur Lieferung aufzufordern und eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen.
Sollte es ECONLUX im Einzelfall nicht möglich sein, eine schriftlich mit dem Unternehmer als Kunden vereinbarte Lieferfrist zu wahren aus Gründen, die nicht von ECONLUX zu vertreten sind, so wird ECONLUX den Kunden unverzüglich hiervon schriftlich informieren und eine den Umständen nach angemessene neue Lieferfrist bestimmen.
4.3 Nimmt der Kunde, der Unternehmer ist, einzelne oder die gesamte Lieferung oder Teillieferungen nicht ab, so gerät er ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug.
4.4 Die vom Kunden geschuldete Vergütung bestimmt sich, nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Preisangaben von ECONLUX. Bei den angegebenen Preisen ist als Endpreisangabe die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Sonstige Preisbestandteile sind gesondert gekennzeichnet.
4.5 ECONLUX ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden im Einzelfall zumutbar ist.
4.6 Für Lieferung bis zu einem Warenwert von 45,- Euro zahlt der Kunde als Verbraucher, sofern in diesen Bedingungen nichts abweichendes geregelt ist, eine Versandkostenpauschale von 6,95 Euro inklusive Umsatzsteuer. Für Lieferungen von Waren mit einem Warenwert von mehr als 45,- Euro berechnet der Verkäufer keine Versandkostenpauschale.
4.7 Die Auslieferung an das Versandunternehmen erfolgt bei Verträgen mit Verbrauchern spätestens zwei Tage nach Geldeingang. Die Lieferung erfolgt innerhalb der auf der jeweiligen Artikeldetailseite angegebenen Werktage (Montag bis Freitags, gesetzliche Feiertage ausgenommen). Bei der Bestellung mehrerer Artikel ist zur Berechnung die jeweils späteste Lieferzeitangabe der im Warenkorb befindlichen Artikel maßgeblich.
4.8 ECONLUX bietet, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, die Lieferung in die folgenden Ländern an:
a) Ländergruppe I: Belgien, Luxemburg, Niederlande, Österreich
b) Ländergruppe II: Dänemark, Lichtenstein, Tschechien
c) Ländergruppe III: Frankreich, Monaco
d) Ländergruppe IV: Italien, Polen, Slowakei, Slowenien, Ungarn
e) Ländergruppe V: Irland, Portugal, Schweden, Spanien
f) Ländergruppe VI: Estland, Finnland, Lettland, Litauen
g) Ländergruppe VII: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien, Griechenland, Rumänien
h) Ländergruppe VIII: Schweiz, Norwegen, Großbritannien
i) Ländergruppe IX: Bulgarien, Island
4.9 Die Versandkosten für Lieferungen ins Ausland betragen für
die Ländergruppe I: Standardversand: 8,90 Euro, Sperrgut: 12,90 Euro,
die Ländergruppe II: Standardversand: 9,90 Euro, Sperrgut: 13,90 Euro,
die Ländergruppe III: Standardversand: 12,90 Euro, Sperrgut: 15,90 Euro,
die Ländergruppe IV: Standardversand: 14,90 Euro, Sperrgut: 17,90 Euro,
die Ländergruppe V: Standardversand: 17,90 Euro, Sperrgut: 20,90 Euro,
die Ländergruppe VI: Standardversand: 20,90 Euro, Sperrgut: 23,90 Euro,
die Ländergruppe VII: Standardversand: 36,90 Euro, Sperrgut: 19,90 Euro,
die Ländergruppe VIII: Standardversand: 17,56 Euro, Sperrgut: 20,60 Euro und
die Ländergruppe IX: Standardversand: 36,90 Euro, Sperrgut: 39,90 Euro.
Zusätzliche Liefer- und Versandkosten sowie Lieferbeschränkungen werden von ECONLUX im Einzelnen vor Vertragsschluss angegeben.
4.10 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
ECONLUX wird dem Kunden eine Rechnung über die erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen zukommen lassen. Dem Kunden ist es gestattet via Vorkasse per Überweisung oder PayPal (info@econlux.de) zu zahlen.
Registrierte gewerbliche Kunden (Unternehmer – vgl. 1.2 Satz 3) sind grundsätzlich auch zur Zahlung auf Rechnung berechtigt.
In diesem Fall sind die Forderungen mit Rechnungslegung fällig und zahlbar, es sei denn, ECONLUX weist in der Rechnung eine gesonderte Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder leistet der Kunde nicht innerhalb eines anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass gemäß § 288 BGB Verzugszinsen geschuldet werden.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet ECONLUX für jede Mahnung eine Mahngebühr (in Höhe von mindestens 3,00 €). ECONLUX behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 ECONLUX behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden vor. Ist der Kunde ein Unternehmer (vgl. 1.2 Satz 3) behält sich ECONLUX das Eigentum an der Sache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
5.2 Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums/-rechte durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum/die Rechte von ECONLUX hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, ECONLUX unverzüglich unter Angabe des Sachverhalts zu informieren und auf Verlangen schriftlich zu unterrichten. Der Kunde wird im Weiteren ECONLUX den Namen des oder der Dritten, die eine Sach- oder Forderungspfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitteilen, dass ECONLUX in der Lage ist, ihre rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. Die verschuldeten Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet das Eigentum von ECONLUX pfleglich zu behandeln. Der Kunde der Unternehmer ist(vgl. 1.2 Satz 3), ist verpflichtet die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs-und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
5.4 Der Käufer, der Unternehmer ist, ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware(n) im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswahre(n) tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des mit ECONLUX vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich etwaig anfallender Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ECONLUX, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. ECONLUX erklärt jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.5 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag von ECONLUX. In diesen Fällen setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum von ECONLUX stehenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt ECONLUX das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für ECONLUX verwahrt. Zur Sicherung der Forderung der Forderung von ECONLUX gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an ECONLUX ab, die Ihm durch Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
6. Lieferung und Gewährleistung
6.1 Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, bittet ECONLUX den Kunden darum, diese soweit möglich bei dem Zusteller zu reklamieren und ECONLUX zu informieren. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden – mit der Ausnahme, dass es sich um einen Unternehmer (vgl. 1.2 Satz 3 bzw. § 377 HGB) handelt – keine Konsequenzen; es ermöglicht gleichwohl ECONLUX Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
6.2 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften es sei denn ECONLUX gewährt für einzelne Produkte eine längere Gewährleistung.
6.3 Zugesicherte Eigenschaften bzw. Garantien (insb. über die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit) sind nur diejenigen, die als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Über das Bestehen wird der Kunde informiert. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
6.4 Ein besonderer Verwendungszweck, respektive eine besondere Verwendungseignung, gilt nur dann als vereinbart, wenn zwischen ECONLUX und dem Kunden eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung darüber getroffen worden ist. Eine Eigenschaftszusicherung durch ECONLUX bedarf der Schriftform. Eine bloße Bezugnahme auf technische Normen beinhaltet lediglich die nähere Beschreibung des Produktes und begründet keine Vereinbarung zur Eignung der Ware, die über die gewöhnliche Verwendungsmöglichkeit hinausgeht.
6.5 Solange und soweit ein Mangel durch den Kunden gerügt worden ist, ist dieser ohne die ausdrückliche Zustimmung von ECONLUX nicht berechtigt, die Ware zu verarbeiten. Sollte gleichwohl eine Weiterverarbeitung erfolgen, sind sämtliche Ansprüche, die in Folge der Weiterverarbeitung entstehen, ausgeschlossen.
6.6 Für die Untersuchung und/oder Beseitigung eines tatsächlich nicht bestehenden Leistungsmangels oder eines Leistungsmangels, der auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, kann ECONLUX eine Aufwandsentschädigung verlangen
7. Technische Änderungen
7.1 Technische Änderungen der von ECONLUX verkauften Produkte, die werterhöhend oder wertverbessernd sind und keine Funktionseinschränkung bewirken, bleiben bis zur Lieferung vorbehalten.
7.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist ECONLUX berechtigt, die Bestimmung von technischen Leistungsmerkmalen oder –maßen in Lieferungen unter Einhaltung handelsüblicher Toleranzwerte vorzunehmen. Die Einbeziehung solcher handelsüblicher Toleranzwerte gilt als vereinbart.
8. Technische Angaben des Bestellers
8.1 Solange und soweit die Herstellung und/oder Lieferung der von dem Kunden bestellten Produkte auf Informationen, wie z.B. technischen Angaben des Bestellers beruht, so ist ECONLUX nicht verpflichtet, diese technischen Angaben auf Richtigkeit hin zu überprüfen. ECONLUX ist berechtigt, technische Angaben oder Produktbeschreibungen sowie Produktmerkmale, die ECONLUX von dem Kunden übermittelt worden sind, für die Herstellung und Lieferung der Vertragsprodukte zugrunde zu legen. Eine Zugrundelegung stellt keine Pflichtverletzung von ECONLUX dar.
8.2 Die von ECONLUX verkauften Produkte entsprechen den Spezifikationen der jeweiligen Produkt-Datenblätter. Weitergehende Zusicherungen und/oder Verwendungseignungen gibt ECONLUX nicht ab.
9. Haftung
9.1 ECONLUX haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
9.2 Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet ECONLUX – unbeschadet der in 7.1 genannten Fälle – nur begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Mehrere Schadensfälle, die die gleiche Schadensursache haben, gelten als ein Schadensereignis (Fortsetzungszusammenhang; Tateinheit).
9.4 Im Übrigen ist die Haftung der ECONLUX für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.
9.5 Soweit die Haftung der ECONLUX gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen der ECONLUX.
10. Unsicherheitseinrede
10.1 ECONLUX ist berechtigt die Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch von ECONLUX auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder eine Sicherheit für sie geleistet wird.
11. Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Datenschutz und Referenzen
11.1 Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Vertragspartei Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei offen gelegt werden, es sei denn dies ist auf Grund von zwingenden anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen oder gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Anordnungen erforderlich und die empfangende Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert oder die vertraulichen Informationen werden den Beratern der empfangenden Vertragspartei im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung der Vertragsdokumente oder einer sich daraus ergebenden Streitigkeit zugänglich gemacht und der Berater hat sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangende Vertragspartei zur Verschwiegenheit verpflichtet oder ist bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Vertrauliche Informationen der ECONLUX oder im Auftrag der ECONLUX erstellte Unterlagen und Daten, hat der Kunde nach Vertragsbeendigung zu vernichten oder zu löschen, sofern dem nicht gesetzliche Aufbewahrungsverpflichtungen entgegenstehen. Der Kunde bestätigt der ECONLUX innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Beendigung eines Einzelvertrages, dass er die vorstehenden Verpflichtungen erfüllt hat.
11.2 Der Kunde und die ECONLUX verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, die dieser auf Grund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.
11.3 Vertrauliche Informationen dürfen durch den Kunden nicht verarbeitet werden durch
o unbefugten Zugang zu, unbefugte Aneignung oder unbefugtes Kopieren der Informationsträger die die vertraulichen Informationen enthalten oder aus denen sich die vertraulichen Informationen ableiten lassen, oder
o jedes sonstige Verhalten, dass unter den jeweiligen Umständen nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheit entspricht;
o ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, das öffentlich verfügbar gemacht wurde oder sich im Besitz des Beobachtenden, Untersuchenden, Rückbauenden oder Testenden befindet (Verbot der Entschlüsselung).
11.4 Dem Kunden ist bekannt, dass ECONLUX mit Finanzierungspartnern/ Dritten zusammenarbeitet. Die vertragsgegenständlichen Daten können daher an die Finanzierungspartner zweckgebunden (auch zur Erlangung von Bonitätsangaben) verwendet werden. Der Kunde kann bei den Auskunfteien eine Selbstauskunft über seine dort gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen bzw. Kontaktdaten der Auskunfteien werden dem Kunden auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.
11.5 Die ECONLUX weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die ECONLUX unter Umständen Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr einzusehen. Für die Sicherheit und die Sicherung der gespeicherten Daten ist der Kunde vollumfänglich verantwortlich, es sei denn die ECONLUX hat diese Leistungen für den Kunden übernommen.
11.6 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass dies entsprechend den datenschutzrechtlichen Bedingungen geschieht und stellt im Fall eines Verstoßes die ECONLUX von Ansprüchen Dritter frei.
11.7 Der Kunde räumt der ECONLUX ein zeitlich unbegrenztes widerrufliches Recht ein, den Namen und das Firmenlogo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung der vertraglichen Beziehungen, als Referenzobjekt und unter Wahrung der Vertraulichkeit/des Datenschutzes in jedweden Veröffentlichungen (insb. Broschüren und Internetauftritten) der ECONLUX anzugeben.
12. Geistiges Eigentum
12.1 Solange und soweit ECONLUX dem Kunden Zeichnungen, Muster, Modelle oder ähnliches überlassen hat oder solche nach Vorgaben des Kunden angefertigt wurden, ist ECONLUX als Urheber anzusehen.
12.2 Solange und soweit ECONLUX vom Kunden Modelle, Skizzen, Planunterlagen oder ähnliches überlassen wird, so sichert der Kunde mit der Übergabe zu, Urheber zu sein oder über die zur Übertragung notwendigen Rechte zu verfügen. Solange und soweit ECONLUX gleichwohl von Dritten wegen einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, ECONLUX von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Der Kunde verpflichtet sich in einem solchen Fall auch, ECONLUX sämtliche Kosten und Schäden zu ersetzen, die durch die Inanspruchnahme des Dritten aufgrund eines vermeintlich verletzten Schutzrechtes entstehen. Dies umfasst insbesondere jedoch nicht ausschließlich die bei ECONLUX anfallenden Kosten für die Rechtsverteidigung.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte ECONLUX nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.
13.2 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen ECONLUX nur mit rechtskräftig festgestellten oder von ECONLUX ausdrücklich schriftlich anerkannten Forderungen aufrechnen.
13.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insofern berechtigt, als ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammt. Darüber hinaus ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur mit rechtskräftig festgestellten oder von ECONLUX ausdrücklich schriftlich anerkannten Forderungen möglich.
13.4 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der ECONLUX zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der ECONLUX ausgeschlossen.
13.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes, IPR).
Erfüllungsort (sowie Gerichtsstand für den Fall dass der Kunde Unternehmer nach 1.2 Satz 3, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von ECONLUX. Die ECONLUX ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
13.6 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bedingungen als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingungen wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bedingungen als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.